Neu

Biodiverser Solarpark Essen/Mülheim auf dem Flughafengelände

Antwort auf die Fragen der Klimazukunft

Bild aus Nabu Veröffentlichung: Naturverträglicher Ausbau von Solarparks

Copyright: Nabu/NRW

 Alternatives Nutzungskonzept zur wirtschaftlichen und ökologischen Nutzung  des Flughafengeländes Essen/Mülheim

 

 Energiewende durch biodiversen Solarpark 

 

 Mülheim, 11. April 2024 – Die Ratsfraktionen der Städte Essen und Mülheim  wollen dieses Jahr über die zukünftige Nutzung des Flughafengeländes Essen/  Mülheim entscheiden. Zur Diskussion stehen ein Gewerbegebiet und ein  großflächiger Ausbau des Verkehrslandeplatzes mit flugaffinem Gewerbe.  Gleichzeitig soll der Düsenflugbetrieb eingeführt werden. Diese Planungen  schützen weder die Natur noch sorgen sie für eine Biodiversität auf dem  Gelände. Der höhere Flug- und Straßenverkehrslärm verschlechtert zudem die  Lebensqualität der betroffenen Stadtteile. Das Netzwerk Mülheimer Bürger  gegen Fluglärm e.V. und die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm e.V. Essen und  Mülheim haben mit ihrem Vorschlag eines biodiversen Solarparks ein  alternatives Konzept zu den Vorstellungen der Verwaltung und der Politik  entwickelt. Dies stellt sowohl die angestrebte wirtschaftlich erfolgreiche  Nutzung als auch ein ökologisches Gleichgewicht auf dem Gelände sicher.

 

 Mülheim will klimaneutral werden

 

 Mülheim will bis zum Jahre 2035 klimaneutral werden und muss dazu 401 MWp  aus erneuerbaren Energien erzeugen, bei einem Mix von 6 MWp aus  Windstromanlagen, 280 MWp aus PV-Anlagen auf Dachflächen und 115 MWp  auf Freiflächenanlagen. Stand heute werden in Mülheim nur 2,3 MWp von  Windstromanlagen und circa 30 MWp von Dachflächen-Photovoltaikanlagen  produziert. Freiflächenanlagen gibt es zurzeit nicht. Der Ausbau geht nur  schleppend voran. Der aktuelle Zubau macht keine Hoffnung auf eine schnelle  Änderung. Mülheim ist deshalb im Städteranking des Wettbewerbs zum  bundesweiten Solarausbau vom 46. auf den 54. Platz abgerutscht (Stand April  2024). Der Ausbau auf Dächern wird insgesamt zu optimistisch bewertet, denn  er wird auf längere Sicht nicht ausreichen.

   

 Verwaltung und Politik der Städte wollen Gewerbegebiet und Flughafen 

 

 Nach vielen Diskussionen in der Vergangenheit wird jetzt von großen Teilen der  Politik ein circa 12,5 ha großes Gewerbegebiet sowie ein Ausbau des  bestehenden Verkehrslandeplatzes mit der Ansiedlung von flugaffinem  Gewerbe favorisiert. Dabei fallen die Flughafeneinrichtungen flächenmäßig  größer aus. Zudem soll ein Instrumentenlandesystem, das Anflüge auch bei  schlechten Wetterbedingungen ermöglicht, installiert werden. Werden zurzeit  noch die meisten Flugbewegungen von einigen Flugschulen durchgeführt,  fordert die Flughafengesellschaft die Einführung des Düsenflugbetriebs. Dies  bedeutet für die Anwohner höherer Flug- und Straßenverkehrslärm. 

 

 Flughafengesellschaft arbeitet nicht kostendeckend

 

 Seit vielen Jahren ist die Flughafengesellschaft nicht in der Lage, ihre Kosten  durch Einnahmen zu decken. Sie ist wirtschaftlich von  Investitionskostenzuschüssen und vom Verlustausgleich der Städte abhängig.  Die Kosten liegen insgesamt im hohen 6-stelligen Bereich. Zu diesen Kosten  sind die hohen Investitionskosten für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes  hinzuzurechnen, durch die die Schulden der Stadt Mülheim weiter ansteigen. 

 

 Mülheim schafft Energiewende mit mehr Ökologie und wirtschaftlichem  Erfolg 

 

 Auf Grundlage dessen haben sich das Netzwerk und die  Schutzgemeinschaft entschlossen, einen eigenen Vorschlag vorzulegen, der  Ökonomie und Ökologie verbindet und nicht zu mehr Flug- und Verkehrslärm  führt. Auf dieser wertvollen Fläche sollte ein Konzept umgesetzt werden, das  die Umweltbelastungen für die Bevölkerung reduziert, den Naturschutz  weiterentwickelt, die Biodiversität erhöht sowie den Städten Mülheim und  Essen einen dauerhaft sicheren und nachweisbar wirtschaftlichen Erfolg  garantiert. 

 

 Ein Konzept, das alle diese Anforderung erfüllt, ist ein biodiverser Solarpark.  Mit diesem ließe sich das wertvolle Gelände des  Verkehrslandeplatzes wirtschaftlich erfolgreich und gleichzeitig ökologisch  nutzen. Nur mit der erneuerbaren Energie des biodiversen Solarparks wird es  gelingen, die Energiewende in Mülheim nachhaltig umzusetzen.

 

 Eine einzigartige Win-win-Situation mit überzeugender Leistungsbilanz

 

 Auf dem Gelände könnte als Leuchtturmprojekt der erste große biodiverse  Solarpark in Nordrhein-Westfahlen mit einer Leistung von circa 150 MWp  entstehen. 100.000 Tonnen CO2 pro Jahr ließen sich damit einsparen und circa  40 Prozent des Mülheimer Bedarfs an erneuerbaren Energien  produzieren. Circa 150 GWh Strom ließen sich jährlich erzeugen. Damit könnten  Mülheimer Haushalte, Gewerbebetriebe sowie die Industrie mit sicherer  erneuerbarer Energie versorgt werden. In circa neun Jahren wären die  Investitionskosten für den biodiversen Solarpark erwirtschaftet. Als Betreiber  der Anlage bietet sich eine Bürgerbeteiligungsgenossenschaft an.

 

 Ein biodiverser Solarpark auf dem Flughafengelände mit einer zusätzlichen  Kapazität von 150 MWp ist alternativlos und für Mülheim der richtige Weg zur  angestrebten Energiewende. Er liefert profitabel preiswerte erneuerbare  Energie für Privathaushalte, Gewerbe und Industrie. Er bietet Energiesicherheit  über einen langen Zeitraum, produziert lokal preiswerten Strom ohne  Belastungen für die Umwelt und die Bevölkerung und fördert gleichzeitig die  Biodiversität. Er wäre ein Gewinn für die Städte Mülheim und Essen. 

 

 

 Ökologischer Mehrwert durch Biodiversität

 

 Zahlreiche Untersuchungen und Studien bestätigen, dass durch Solarparks  Flächen ökologisch aufgewertet werden. Unter den aufgeständerten  Modultischen entwickeln sich Flora und Fauna optimal und es entstehen genau  die Rückzugsräume, die selten geworden sind. Biotope und Brachen werden  erhalten oder neu angelegt. Ob Feldlerche, Steinschmätzer, Zauneidechse etc. –  für viele bedrohte Arten sind Solarparks zu wertvollen Refugien geworden.  Anders als in benachbarten Agrarflächen findet sich dort eine Vielfalt an  Blütenpflanzen mit darauf spezialisierten Insekten. Davon profitieren  zahlreiche seltene Vögel, Fledermäuse und Reptilien. Durch die Verhinderung  von Bodenerosion erfährt die Fläche insgesamt eine ökologische Aufwertung,  beispielsweise durch die Stärkung des Bodens als Filter und durch die  Grundwasserbildung aus Niederschlagswasser. Sie liefert so einen großen  Beitrag zum Gewässer- und Hochwasserschutz.

 

Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm e.V. 

 

Das Netzwerk tritt für die Reduzierung des Fluglärms ausgehend vom Flughafen Düsseldorf und vom Verkehrslandeplatz Essen Mülheim ein und versucht Ausbaupläne, die zu mehr Lärm führen, zu verhindern. Gleichzeitig werden Bürger bei berechtigten Beschwerden unterstützt. Weitere Informationen unter: www.netzwerk-fluglärm-mülheim.de

 

 

 

 

 

 

 

Newsletter

 Aktuelle Nachrichten und Kommentierungen vom Team 
Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm e.V.

1. Kommentar zur Pressemitteilung der Firma Zeitfracht vom 03.05.2021

2. Aktuelle geplante Baumaßnahmen auf dem Flughafengelände

3. Kommentar zu dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss von 2020 und
     der wirtschaftlichen Lage der Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM)

4. Antrag auf Überlassung von Umweltdaten zur Erstellung eines unabhängigen
     Lärmgutachten für den Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim

1. Kommentar zur Pressemitteilung der Firma Zeitfracht vom 03.05.2021


Die Firma Zeitfracht informierte am 03.05.2021 in ihrer Pressemitteilung über ihren Rückzug aus der Flugschule TFC German Flight Camp: 


Die Zeitfracht Gruppe übergibt die Flugschule TFC German Flight Camp an eine Investoren Gruppe um den früheren Eigentümer Christian Käufer und die in Mülheim ansässige WDL Gruppe. 


Auf der Nachrichtenseite des NDR konnte man dann Anfang Oktober wie auch in anderen Medien lesen, dass die Unternehmensgruppe Zeitfracht mit Sitz in Berlin den Flughafen Rostock-Laage kaufen will. Ein Kaufangebot läge bereits vor. 
In diesem Artikel des NDR wurde auch der Zeitfracht-Chef Wolfram Simon-Schröter mit folgender Aussage zitiert: 


„Zeitfracht hat nach eigenen Angaben etwa 6.200 Mitarbeiter und ist unter anderem in den 
Bereichen Spedition, Transport und Logistik aktiv - und dort insbesondere in der Straßen- und 
Luftfracht. Sein Unternehmen plane außerdem ein Logistikzentrum mit rund 250 neuen 
Arbeitsplätzen. Rostock würde damit in erster Linie zum Frachtflughafen, soll aber auch das 
Passagiergeschäft behalten.“


Vor diesem Hintergrund stellt sich jetzt die Frage, wie es in der WAZ am 11.09.2020 zu dem Artikel :


„Lügenvorwurf wegen Wahl-Flugblättern zum Flughafen“ und der Aussage eines 
Zeitfracht Sprechers mit folgendem Text kommen konnte: 


„Ein Sprecher der Zeitfracht-Gruppe reagierte auf Anfrage dieser Redaktion zu etwaigen Plänen des Unternehmens für Frachtflüge vom Flughafen Essen-Mülheim aus zunächst nur mit einer knappen Antwort: „Das ist Unsinn.“ 

Auf Nachfragen sagte jener Sprecher, dass die Unternehmensgruppe 
überhaupt kein Frachtgut per Flugzeug transportiere und dies auch nicht geplant sei. „
Zeitgleich konnte man im Internet lesen, wie German Airways ein Unternehmen der 
Zeitfrachtgruppe Werbung für Luftfracht machte. 
Es wäre für die Redaktion ein leichtes gewesen, den Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu überprüfen.


Quellenangabe:
Zeitfracht Pressemitteilung vom 03.05.21
Internetauftritt German Airways
WAZ Mülheim 11.09.2020
NDR-Nachrichten Stand 12.10.2021

 

2. Aktuelle geplante Baumaßnahmen auf dem Flughafengelände


Neben den immer wieder angekündigten Baumaßnahmen der WDL Gruppe, plant die Flughafen 
Essen/Mülheim GmbH den Bau einer neuen Halle auf dem Gelände des Verkehrslandeplatzes und das offensichtlich ohne jegliche Beteiligung der Öffentlichkeit. 


In einen 90 Grad Winkel soll neben der zuletzt gebauten Halle, die damals als Ersatz für die noch bestehende alte Flugzeughalle errichtet wurde, eine neue Flugzeughalle in einer Zeltbauweise für zwei Turbopropflugzeuge entstehen, die dort abgestellt und gewartet werden sollen. Eine 
Bauvoranfrage bei Bauamt ist bereits gestellt. 


Geplante Lärmschutzmaßnahmen sind nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht zu erkennen, 
weshalb davon auszugehen ist, zukünftig neben dem Lärm bei Wartungsarbeiten, insbesondere 
auch den Lärm und die Abgase bei Triebwerksprobeläufen und beim Warmlaufenlassen der 
Triebwerke in weiten Teilen der Flughafensiedlung zu ertragen müssen.


Der Abstand zu den nächstliegenden Häusern im anliegenden reinen Wohngebiet beträgt lediglich ca.170 bis 210 m (z.B. Brunshofstraße, Heini -Dittmar Straße, Windmühlenstraße).
In diesem Zusammenhang ist noch darauf zu verweisen, dass die nicht dem Fluglärm zugeordneten Bodengeräusche, wie zum Beispiel Wartungsarbeiten, wartungsbedingte Standläufe usw. entsprechend der „Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen“ nach immissionsrechtlichen Vorschriften (TA Lärm) zu ermitteln und zu beurteilen sind.


In reinen Wohngebieten betragen die Immissionsrichtwerte tags 50 dB (A) und nachts 35 dB (A).
Bisher kann eine Beachtung dieser Leitlinie nicht erkannt werden. Selbst die in dieser Leitlinie 
vorgeschriebene Dokumentation der Flugbewegungen, vorgeschrieben zur Ermittlung der 
vorhandenen Fluglärmbelastung, wird von der Flughafen Essen/Mülheim GmbH nicht umgesetzt.


Diese Lärmleitlinie dient zur Ermittlung der vorhandenen und möglichen Fluglärmbelastung sowie zur Beurteilung von Planungen und Vorhaben im Hinblick auf den Schutz gegen Fluglärm (dazu gehört z.B. das Warmlaufen der Triebwerke vor dem Start und das Rollen zur Startposition) an Verkehrslandeplätzen für die kein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz gegen Fluglärm festgelegt wird.

Quellen:
Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen
Auskunft der Stadt Mülheim an der Ruhr zu Bauvoranfragen und Genehmigungen
Schriftverkehr der Antragsteller zum Auskunftsersuchen von Fluglärmdaten gemäß UIB und IFG

 

 

3. Kommentar zu dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss von

    2020 und der wirtschaftlichen Lage der Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM)


Der im Jahresabschluss von 2020 in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Bilanzverlust beträgt 699.452,33 Euro gegenüber dem Bilanzverlust in 2019 von 499.998,54 Euro.
Leider beschreibt der Bilanzverlust nicht die gesamte defizitäre Wirtschaftslage mit allen 
Zuschüssen und Subventionen. Darüber hinaus werden die Kosten für einen leitenden Angestellten und dem Geschäftsführer von der Stadt Mülheim übernommen, das gesamte Flughafengelände wird der FEM für jährlich einen Euro Pacht von den Städten Essen und Mülheim an der Ruhr zur Verfügung gestellt. 

In den genannten Erträgen im Jahresabschluss sind zudem noch aus der Auflösung des Sonderpostens Investitionszuschüsse 176.000 Euro enthalten.
Das Ergebnis macht deutlich, dass die FEM ihre Betriebskosten mit den Einnahmen aus ihren 
Kerngeschäft, dem Flugbetrieb, niemals wird abdecken können. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die Einnahmen aus dem Flugbetrieb um 100 % ohne weitere zusätzliche Kosten gesteigert werden könnten, wäre die FEM selbst mit den heutigen Subventionen, 
Betriebskostenschüssen und Einnahmen aus dem Non Aviation Bereich nicht in der Lage ihr 
Ergebnis auszugleichen.

Die FEM wird für die Städte eine defizitäre Gesellschaft bleiben, mit weiter steigenden Zuschüssen. Erforderliche Investitionen werden auch zukünftig nur durch 
Investitionskostenzuschüsse aus den öffentlichen Haushalten heraus erfolgen können.
Grundsätzlich ist die FEM in der gleichen wirtschaftlichen Situation wie die Gesellschaften anderer vergleichbarer Regionalflughäfen oder Verkehrslandeplätzen. Auch durch Privatisierungen lässt sich ihre Situation nicht verbessern, wie das Bespiel Mönchengladbach oder anderer Flugplätze zeigt, die wieder in den Bereich der öffentlichen Hand zurückgegeben wurden.


Quellenangabe:
Jahresabschluss 2020 veröffentlich im Bundesanzeiger
 

4. Antrag auf Überlassung von Umweltdaten zur Erstellung eines unabhängigen

     Lärmgutachten für den Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim


Die Lärmgutachten zum Betrieb des Verkehrslandeplatzes Essen/Mülheim stammen aus den 
Jahren 1976 und 1982 und bilden den heutigen Betrieb mit den durchgeführten Änderungen
und seinen gestiegenen Lärmemissionen aus vielerlei Gründen nicht mehr ab. Da beide 
Städte keine neuen Gutachten erstellen wollen, beabsichtigt die „Schutzgemeinschaft gegen 
Fluglärm e.V. Essen und Mülheim“ ein aktuelles, unabhängiges Gutachten erstellen zu 
lassen, um eine objektive, belastbare Aussage über die heute vom Flughafen Essen/Mülheim
ausgehende Lärmbelastung zu erhalten.


Auf Grundlage der Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bzw. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) haben deshalb Mitglieder der Schutzgemeinschaft und des Netzwerkes beantragt, die nötigen Umweltdaten zur Erstellung eines neutralen Lärmgutachtens von der Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM) zu bekommen.


Das Rechtsamt der Stadt Mülheim hatte in einem gleichen Fall mit nachfolgend aufgeführter 
Begründung der Herausgabe dieser Umweltdaten zugestimmt, sodass es eigentlich kein 
Problem sein sollte, auch von der FEM diese Daten zu erhalten.


„Nach lärmschutzfachlicher Prüfung und Prüfung durch das städtische Rats- und Rechtsamt 
besteht ein Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen. Es handelt sich um 
Umweltinformationen. Auschlussgründe sind hingegen nicht ersichtlich. Entsprechend ist Ihre
Anfrage positiv zu bescheiden. In der Anlage erhalten Sie das gewünschte Dokument. Die 
Bereitstellung durch das Amt für Umweltschutz erfolgt kostenfrei.“


Im Widerspruch zu dieser Aussage lehnte dann jedoch die Flughafen Essen/Mülheim GmbH 
mit Argumenten die im krassen Gegensatz zu den geltenden Gesetzestexten stehen, die 
Herausgabe der Umweltdaten mit offensichtlicher Billigung der Oberbürgermeister ab. 
Diese unserer Meinung nach rechtwidrige Verhinderungstaktik der Flughafen Essen/Mülheim GmbH bestärkt uns in unserer Ansicht, dass die zulässigen Lärmgrenzwerte 
überschritten werden.


Aus diesem Grund werden zur Zeit Klagen auf Herausgabe der angeforderten Umweltdaten 
vorbereitet, mit dem Ziel nach Herausgabe der Daten ein neutrales Lärmgutachten erstellen 
zu lassen.


Quellenangaben:
Stellungnahme Rechtsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr
Schriftverkehr der Mitglieder des Netzwerkes und der Schutzgemeinschaft
Antworten der FEM
Lärmgutachten von 1976 und 1982
Netzwerk Mülheim

 

Aktuelle Pressemitteilungen finden Sie unter dem Link Presse

Auszüge aus dem Wahlkampf

Offener Brief an die Fraktionen im Rat der Stadt

SPD versucht im Wahlkampf die Initiativen zu spalten

 

Offener Brief

an die Fraktionen im

Rat der Stadt Mülheim

 

 

                                                                                  Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm

                                                                                   Birkenstr. 9  

                                                                                   45478 Mülheim an der Ruhr

                                                                                   email : waldemar_now@web.de  

                                                                                   Tel. 0208/55859

 

 

 

Sehr geehrte SPD Fraktion, sehr geehrter Herr Bakum,

 

Mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass Ihr Vorsitzender Herr Bakum das Netzwerk sowie mich persönlich auf Ihrer Web -Seite und  Ihren Social- Media Plattformen angreift, indem er uns Falschinformationen unterstellt.

Offensichtlich sind Sie nicht gewillt, Regeln des politischen Anstands einzuhalten. Es wäre sicherlich ein Mindestgebot demokratischer Wertschätzung gewesen, sich mit uns im Vorfeld mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen, statt diskreditierende Äußerungen zu tätigen.

Es hätte der SPD gut zu Gesicht gestanden, sich mit unseren recherchierten Argumenten auseinanderzusetzen. Wer so reagiert, hat offensichtlich etwas zu verbergen.

Anstatt das Netzwerk zu diskreditieren wäre es sinnvoller gewesen, exakt zu benennen, was die Zielsetzungen der SPD zum Flughafen sind. Hierzu hat sich die SPD nicht konkret geäußert.

Obwohl Sie es nicht als nötig erachtet haben, unseren offenen Brief im Vorfeld der Ratssitzung vom 13.2.2020 zu beantworten, erlauben wir uns, Ihnen die wesentlichen Fakten zu benennen, die zu der inhaltlichen Ausgestaltung unseres Flugblattes führten.

Fakten:

1. Ratsbeschluss vom 13.02.2020

Verfasser: Herr Dönnebrink, Herr Helmich

Er wurde von der Verwaltung korrigiert und mit dem Änderungsantrag der SPD beschlossen.

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich gegen 20 Nein- Stimmen des Bündnis 90/Die Grünen und MBI und des fraktionslosen Stadtverordneten Bicici (Wir Aus Mülheim)

 

Abs.1 Der Verkehrslandeplatz wird bis einschließlich 2034 als Verkehrslandeplatz weiterbetrieben. Dabei ist die Zahl der Starts und Landungen auf dem heutigen Stand zu begrenzen Eine Veränderung der gegenwärtigen Gewichtsklassen ist auszuschließen.

 

Unser Kommentar: Die Begrenzungen waren ein kleines Entgegenkommen zu unseren Forderungen.

Wir weisen allerdings daraufhin, dass diese politische Erklärung keine Bindungswirkung hinsichtlich einer möglichen Kapazitätserhöhung hat, siehe Betriebspflicht.

Markantes Beispiel hierzu ist der Angerlandvergleich des Flughafens Düsseldorf mit der zugrundeliegenden Kapazität von 91000 Flugbewegungen. Der Angerlandvergleich ist inzwischen ausgehebelt worden und die Realität sieht heutzutage ganz anders aus.

 

Schon im Abs.2 wird allerdings diese Formulierung wieder aufgeweicht.

 

Abs2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Nutzern des Geländes in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, dass diese in die wirtschaftlichen Abläufe des Flughafens stärker eingebunden werden, um dessen Wirtschaftlichkeit zu optimieren.

 

Unser Kommentar: Durch den Text in Abs. 4 wird jetzt der Abs.1 nahezu völlig negiert und es werden alle denkbaren Erweiterungen und Änderungen ermöglicht!

 

Abs.4 Aufgrund des Weiterbetriebs des Verkehrslandeplatzes bis zum 31.12.2034 werden die Verwaltung der Stadt Mülheim und die Geschäftsführung der Flughafen Essen/Mülheim GmbH angewiesen bzw. ermächtigt, die bestehende Genehmigungssituation des Flughafens an den heutigen Stand der Technik anzupassen und in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln.

 

Die ersten Auswirkungen der neuen Beschlusslage speziell auch des Abs. 4 sind schon im Mülheimer & Business Journal 1/20 auf Seite14 zu sehen.

 

Flughafen Essen/Mülheim mit neuen Perspektiven 

Mitte Februar beschloss der Mülheimer Stadtrat neben der Betriebsgarantie des Flughafens Essen/Mülheim auch, dass Flugzeuge mit Turbo- und Düsenantrieb künftig in Mülheim verkehren sollen.

 

Unser Kommentar: Der Text zu Turbo- und Düsenantrieb ist in dem Ratsbeschluss nicht zu finden. Regelmäßiger Düsenflugverkehr hat bisher keine Genehmigung und wurde per Gerichtsbeschluss verboten. Damit ist dann offensichtlich auch die Tür offen für eine Ausnutzung der Rollwege und der Start- und Landebahn bis zur maximal zugelassenen Startmasse von 40t

( LCN 40 )im Rahmen der weiterentwickelten Genehmigungssituation.

 

2. Wirtschaftsflächenkonzept:

 

Bisher hat Ihre Partei dem Wirtschaftsflächenkonzept von Herrn Dr.Dönnebrink vollumfänglich zugestimmt, speziell auch:

dem Gewerbebiet Nord mit 14 ha mit 65 dBA und 

dem Industriegebiet Süd mit 38 ha mit 70 dBA 

 

Im Mülheimer & Business Journal 1/20 konnte man auf Seite 18 erfahren, dass die meisten Anfragen für Gewerbeflächen, insgesamt 189 ha, aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Verkehr und Lagerlogistik kamen. Es ist daher nicht weit hergeholt davon auszugehen, dass diese Bereiche auch bei der Nutzung des Gewerbe- und Industriegebietes auf dem Flughafengelände berücksichtigt werden. 

Hier wird vom flugaffinen Gewerbe und somit von Luftverkehrsfirmen ausgegangen, was im Mülheimer & Business Journal 1/20 explizit benannt ist.

 

Des weiteren ist festzustellen, dass Frau Dr. Griefahn in der Beantwortung unserer Wahlprüfsteine sich deutlich für die Kapazitätserhöhung am Flughafen Düsseldorf ausgesprochen hat und damit für mehr Lärm über Mülheims Stadtgebieten.

Weiterhin zeigt Sie sich offen für die Ansiedlung vom flugaffinen Gewerbe am Flughafen Essen -Mülheim.

Sie schließt zwar klassischen Frachtverkehr aus, jedoch nicht Eil- und Kurierfracht, sowie Lastdrohnen..

 

Herr Bakum hat vor einigen Wochen im Interview mit der Mülheimer Woche gesagt:

„Das Industriegebiet Nord und das Industriegebiet Süd kommen auf jeden Fall.“

Seine heutigen Aussagen zur Nutzung der Fläche, siehe Web-Seite der SPD, sagen inzwischen etwas anderes aus. Er spricht plötzlich nicht von Industriegebieten sondern von Innovationsparks.

 

Erlauben Sie uns zu bemerken, dass diese verschiedenen Aussagen vom Herrn Bakum für uns nicht nachvollziehbar sind.

 

3. Logistikunternehmen mit dem Schwerpunkt Frachtverkehr, auch im Bereich der Luftfracht

 

Besonders interessant ist vor diesem Hintergrund zu wissen, dass die Firma WDL Aviation GmbH von Ihren bisherigen Eigentümern an die Firma Zeitfracht, einer Unternehmensgruppe die sich im Wesentlichen mit Logistik, Marine, Luftfahrt Gebäudetechnik und Consulting beschäftigt, verkauft wurde. Sie hat kürzlich auch die Flugschule TFC Käufer vom bisherigen Eigentümer Christian Käufer erworben und wird vermutlich auch deshalb ihre Aktivitäten auf dem Flughafen Essen/Mülheim, vielleicht auch mit weiteren Zukäufen, ausweiten wollen.

 

Damit hat die Firma auch die Luftverkehrsrechte am Landeplatz erworben und kann auf dieser Grundlage von dort aus operieren. Die von ihr genutzten Maschinen ( Aufkäufe von WDL Aviation und der Firma Walter ) haben eine Tonnage von bis zu 40 Tonnen Startgewicht und erfüllen damit die Voraussetzungen für Starts von Essen/Mülheim. 

Die Start- und Landebahn hat LCN 40, d.h.sie ist bis 40 Tonnen Startgewicht zugelassen..

 

4. WDL

 

Die Firma WDL hat mehrfach erklärt, dass sie auf ihrem Gelände flugaffines Gewerbe ansiedeln möchte, was aus unserer Sicht auch möglich ist, da dieses Gelände nicht zum Bebauungsplan H17 mit seinen Einschränkungen gehört. Zu flugaffinem Gewerbe gehört natürlich auch die Logistik. Die WDL oder auch Nachfolger, die ihre Rechte übernehmen, sind daher in der Lage, bei Bedarf, so wie sie es auch in der Vergangenheit getan haben, Frachtflug durchzuführen. Die Politik ist nicht in der Lage diese Aktivitäten verbieten zu können.

 

Es ist anmaßend sondergleichen, einen so unzulänglichen Ratsbeschluss vorzulegen und ihm zuzustimmen, der genau die von uns beschrieben Möglichkeiten bietet und dann anschließend das Netzwerk gegen Fluglärm e.V. bei Nennung dieser Unzulänglichkeiten der Lüge zu bezichtigen.

Wir bewerten ausschließlich die Faktenlage und nicht irgendwelche Absichtserklärungen, die schon morgen wieder abgeändert werden können.

 

Es zeugt von wenig demokratischem Verständnis, zu versuchen, Bürgerinitiativen, die auf Defizite Ihrer Fehlplanung hinweisen, zu spalten.

 

Warum sagen Sie nicht einfach:

 

1. Wir schließen Frachtflug in jeglicher Form aus.

2. Wir wollen keinen Düsenverkehr am Flughafen Essen-Mülheim

 

Es steht Ihnen frei, sich mit unseren Fakten auseinanderzusetzen. Wir hoffen, dass Sie in Zukunft dialogfähiger sind.

 

Anlagen:

1. Ratsbeschluss

2. Auszug aus Mülheimer & Business Journal 1/20

3. Firma Zeitfracht

4. Technische Spezifikationen zur Lastdrohne

5. Antworten der OB-Kandidatin Frau Dr. Monika Griefahn

Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne für weitere  Informationen zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Waldemar Nowak

Netzwerksprecher

Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm e.V. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Wahlprüfsteine zur OB- Wahl 

Frau Dr. Monika Griefahn-SPD- Oberbürgermeisterin für Mülheim

 

Antworten auf Ihre Wahlprüfsteine vom 13. August 2020 

 

  1. Die Landesregierung beabsichtigt die Starts und Landungen auf dem Düsseldorfer Flughafen deutlich zu erhöhen. 

 

Der Antrag des Flughafen Düsseldorf GmbH vom 16.02.2015 auf Erteilung eines 

Planfeststellungsbeschlusses ist von der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem VM NW, noch nicht beschieden. Ob das VM beabsichtigt, dem Antrag zu entsprechen, ist aktuell m.E. noch nicht ersichtlich. 

 

  1. Wie stehen Sie zur Kapazitätserweiterung? 

 

Düsseldorf (DUS) lag bei Passage im Juni bei – 90 %, bei den Movement bei – 75%. Die Werte sind im Juli und August unbedeutend besser geworden. Im YoY-Vergleich sind die 

Flugbewegungszahlen immer noch im Keller. Die Forecast-Szenarien der IATA vermuten ein Erreichen der Vorkrisenzahlen frühestens ab 2024. Alle großen Fluggesellschaften weltweit legen Maschinen still, entlassen massenhaft Personal und richten sich damit auf eine Zukunft

 

Nein, in der dauerhaft deutlich weniger geflogen werden wird. Allein die Lufthansa wird rund 100 Maschinen für immer am Boden lassen. Die Germanwings hebt nicht mehr ab. Die LGW  ist insolvent und SunExpress ebenso. DUS verliert pro Monat zwischen 7-10 Mio. €. Das sind 

meines Erachtens dramatische Entwicklungen, auch weil es hier um öffentliche Verkehrsinfrastruktur geht. 

 

Angesichts der Lage heute könnte man sagen, dass der Antrag der FDG obsolet sei. Das ist allerdings aus systemischen Gründen nicht so. Die Möglichkeit der flexibleren „Ad-hocNutzung“ der Nordbahn bleibt auch bei geringeren Movements durchaus interessant, um 

z.B. untertags Umlauf-Flieger mit Delays in das Slotmanagement ohne Zeitverzug integrieren zu können. Das hilft, Landungen nach 22:00 zu vermeiden. 

 

Parallelstarts oder –landungen sind bei der Bahnenkonfiguration am DUS nicht möglich. Die 

Bahnen liegen nur knapp 500 Meter auseinander, notwendig sind laut internationalen Bestimmungen 1.035 m. (ICAO Appendix 14, Manual Doc 9157, 2.1.17) Insofern ist die Zahl der Bewegungen auf 60/h strukturell steigerbar, allerdings kann es pro Stunde keine 60 Starts geben und auch keine 60 Landungen. Das heißt, es gibt keine 60 Überflüge über ein Gebiet. 

 

Meines Erachtens ist der Antrag der FDG durch den Angerland-Vergleich vom 13.05.1965, hier 1. Teil, A., II, durchaus gedeckt. Die richterlichen Entscheidungen der letzten 20 Jahre, davon auch ein höchstrichterliches, belegen dies aus meiner Sicht. 

3.Welche Möglichkeiten des Lärmschutzes in Bezug auf Flugbewegungen des Flughafen Düsseldorf sind Ihrer Sicht gegeben? 

 

Der ohnehin auch schon vor der Krise zurückgehende Markt bei Inlandsflügen wird sich noch weiter verkleinern. Dort wo es gute Bahnverbindungen gibt, werden Flugrelationen eingestellt. (Hamburg-Berlin, Berlin-Hannover, Köln-Frankfurt, BerlinNürnberg usw.) Es gibt noch eine nennenswerte Anzahl von Feeder-Flügen zum Hub 

FRA. Die Mehrzahl der Passagiere sind Umsteiger. Insofern muss die Bahnverbindung 

Düsseldorf-Frankfurt (Airport) verbessert werden. Zeitraubendes Nadelöhr ist der Bahngroßknoten Köln. Dieser wird in den kommenden Jahren ertüchtigt. Der ab 2030 realisierte Deutschlandtakt der Bahn sieht eine Verbindung Düsseldorf – Berlin < 4 Std. Fahrzeit vor. 4 Stunden sind die Schwelle, ab deren Unterschreitung Reisende vom Flieger auf den Zug umsteigen. Es ist zu hoffen, dass Ähnliches für die Relation Düsseldorf-Frankfurt (Flughafen) eintritt. Im Prinzip heißt das: Wir müssen die Bahn stärken. Eben das geschieht aktuell massiv. Das schon länger existierende und durchaus erfolgreiche Rail&Fly-Angebot wird zurzeit weiter ausgebaut. Wäre sicher zu stellen, dass bezogen auf das Gepäck beginnend am Startbahnhof und durchgehend bis zum Airport die für Flugreisen notwendigen Sicherheitsstandards gewährleistet werden können, würden sich sicher noch mehr Reisende für die Rail&Fly-Kombilösung entscheiden. 

Ich bin zudem der festen Überzeugung, dass die Corona bedingt gelernten OnlineMeeting-Verfahren auch nach der Corona-Pandemie weitergeführt werden.

Ich erspare mir hier über alternative An- und Abflugverfahren detaillierte 

Ausführungen zu machen, weil Ihnen das alles bekannt sein wird. CDA-Anflüge bieten durchaus die Chance, in gewissen Überflugbereichen den Lärm zu mindern. Für den Süden Mülheims muss allerdings bedacht werden, dass rund 18 km vor dem Aufsetzpunkt die Maschinen über ILS geführt werden, das einen Gleitwinkel von 3o vorsieht. (Der 18-km-Punkt liegt ungefähr bei Kettwig.) Die Technik eröffnet gleichwohl neue Möglichkeiten, die bisher noch nicht zur Verfügung standen, um sowohl An- als auch Abflüge lärmreduziert zu gestalten. Beispielhaft hier das vom 

DLR entwickelte LNAS (Low Noise Augmentation System), das den optimalen Zeitpunkt für das Setzen der Flaps sowie das Ausfahren des Fahrwerks automatisieren kann. Das System ist momentan bei Lufthansa im Praxistest. Es zeigt sich, dass flugzeugführende Klappen und Fahrwerk eher aktivieren als notwendig sind. Die daraus physikalisch zwangsläufig resultierende Schuberhöhung steigert auch den Lärmpegel. Eben dies lässt sich auf einen späteren Zeitpunkt im Anflug verschieben und damit werden weniger Anwohnende belästigt. 

 

Die Flugzeuge sind in den letzten Jahrzehnten deutlich leiser geworden. Das ist der verbesserten Triebwerkstechnologie (Getriebefan z.B.) und optimierter Aerodynamik der Maschinen geschuldet. Zurzeit werden im Kontext der Evaluation des FluLärmG die Luftfahrzeugklassen neu berechnet. Die ersten Ergebnisse sind in die Empfehlungen des UBA zur Neujustierung der Auslösewerte gem. § 2 bereits eingeflossen. Das UBA empfiehlt, diese Auslösewerte um 2dB A abzusenken mit der Begründung, dass sonst die Lärmschutzzonen um die Airports verkleinert werden müssten. Das bedeutet, dass die Flugzeuge deutlich leiser geworden sind. Beim DLR in Braunschweig geht man davon aus, dass die 2 dB A wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Konturen im Status quo zu wahren. 

Die Tagesrandzeiten sind von besonderer Sensibilität. Die Betriebszeiten müssen eingehalten werden. Hierbei könnte – ich erwähnte es weiter oben – eine Flexibilisierung der Bahnnutzungen durchaus helfen. 

 

Wie sehen Sie Zukunft des Landeplatzes Essen/Mülheim? 

Die FEM-Geschichte nehme ich als eine vertrackte Never-Ending-Story war. Es gab zahlreiche Ideen, manifestiert im Agiplan-Gutachten der frühen 90er bis zum Wüllenkemper-Plan den 

Airport zum WDL-Alleinflughafen zu machen. (Letztere Idee ist seinerzeit zu wenig gewürdigt worden, denn sie hätte deutlich weniger Flugbewegungen bedeutet.) Es war die Rede von Interkommunalen Gewerbegebieten, von Mischgebieten und 1999 schlug der Spiritus Rector der IBA in der Stadthalle in Mülheim die Gänseblümchenwiese als Option vor. Im Grunde hat sich am Status quo des FEM nichts geändert.

Insofern bedarf es eines neuen Ansatzes, der realistisch auf die Lage schaut und zwingend in enger Kooperation mit Essen entwickelt werden muss. Dazu im Detail bei den weiteren Fragen mehr. 

 

  1. Stehen Sie für einen Ausbau des Landeplatzes mit Frachtflugverkehr und Erweiterung des Flugschulbetriebes? 

Klassischer Cargo-Verkehr ist meines Erachtens keine Option. DUS hat was Cargo angeht noch Luft nach oben und ohnehin sind 50% Bellyfracht; die zugehörigen „Bellies“ fliegen nicht vom FEM. Ob Last-Mile-Logistik der 2. Generation eine Option sein kann, ist heute seriös noch nicht abzuschätzen. Gemeint ist die Zustellung mit lastfähigen UAVs, KEP-Dienste 

also in der 3. Dimension. Es gibt durchaus Zweifel, dass dies überhaupt eine Zukunftsperspektive in dicht besiedelten Räumen sein kann. 

Die Flugschulen werden auf mittlere Sicht, so muss befürchtet werden, eine Nachfragebaisse erleben. Soeben wird von den großen Airlines weltweit Personal freigesetzt, darunter natürlich auch Pilot*innen. 

  1. Sehen Sie den Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim als Standort zukünftiger Flugtechnik (Drohnen etc.)? Wie sähe eine solche Entwicklung konkret aus? 

Der ehemalige FEM GF Eismann hatte die Idee vom Business Airport. Daraus ist nichts geworden, weil die meisten Business-Maschinen Jets sind und der Flughafen diese Zulassung nicht hat. Eventuell spielte auch mangelnde Attraktivität des Standorts eine Rolle. 

Heute bieten sich allerdings neue Möglichkeiten, die seinerzeit noch nicht erkennbar waren. Urban Air Mobility bzw. Regional Air Mobility sind hier die Stichworte. Die Business-Konzepte bewegen sich zwischen zwei Polen. 

Ein deutscher Entwickler, Volocopter in Bruchsal, baut klassische Multicopter für den Kurzstreckendienst, zum Beispiel die Verbindung DUS – Ruhrgebiet West. Dafür bräuchte er aber technisch zwingend seine Base am DUS, weil der Copter für einen Leerflug vom FEM nach DUS zu wenig Batterieladung hat. Die Copter-Modelle von Airbus, der CityAirbus, setzt auf einen ähnlichen Businesscase wie Volocopter. Eine Chance bietet sich für den FEM durchaus. Die fliegenden Taxis sollen schlussendlich ohne Pilotierung an Bord unterwegs sein. Ob sie nun remotly piloted sind oder vollständig autonom fliegen, es bedarf in jedem 

Falle einer Remote-Zentrale. Die kann theoretisch überall sein, allerdings wird auch Maintenance benötigt. Da könnte aus Platz- und 

Kostengründen für die FEM GmbH eine Chance sein. Die Copter sind eVTOLs und benötigen keine RWY. 

Der zweite Pol in der Entwicklung benötigt eine solche, wenngleich eine Modellvariante auch VTOL-fähig ist. Der e.SAT aus Aachen braucht eine Rollbahn, wenngleich nur knapp 500 m. Die Maschinen von Lilium können VTOL, sind allerdings auch wie „normale“ 

Flächenflugzeuge in die Luft zu bringen. Sie sind keine „Taxis“, sondern Kurzstreckenflieger (400-1.000 km). Das e.SAT- sowie das Lilium-Konzept setzt auf die vielen dezentralen Landeplätze wie den FEM. 

Zudem ist die technische Entwicklung unbemannter Flugtechnik in Form von Lastdrohnen in den vergangenen Jahren rasant fortgeschritten. Entsprechende Entwicklung, z.B. im Umfeld der RWTH Aachen, lassen mittelfristig erwarten, dass eine solche Technik marktreif wird. Eine solche Option sowie die Urban/Regional Air Mobility böte eine wirtschaftlich interessante Perspektive für den FEM und böte zudem den Vorteil, die Fläche des FEM weitgehend unversiegelt zu erhalten. 

 

  1. Welche Wirtschaftsbereiche sollen künftig auf der Fläche des Verkehrslandeplatzes angesiedelt werden? 

An der Brunshofstraße ist schon heute eine diversifizierte Palette von interessanten 

Unternehmen angesiedelt. TripleS entwickelt und baut geothermische Heizanlagen für Schienensysteme, RRG Komponenten für Anlagen und Maschinenbau, eine Sportklinik ist dort und Büroplanung kann man dort beauftragen. 

Alle Firmen haben eines gemeinsam: Sie setzten auf High Tech und Zukunftsprodukte. Das sollte der Maßstab für weitere Ansiedlungen sein. Die Fixierung auf „flugaffines“ Gewerbe ist hinderlich. Anzustreben ist eine Dualität aus Forschung & Entwicklung sowie Produktion, aber auch Unternehmen der Kreativwirtschaft. Losgelöst davon ist eine Ansiedlung von Schwerindustrie, die etwa den Bestimmungen des BImSchG unterläge, wohl wenig realistisch und auch nicht wünschenswert. 

 

  1. Schließen Sie Ansiedlung von Logistikbetrieben aus? 

Ja. 

  1. Wie bewerten sie das von der WDL GmbH vorgelegte Wirtschaftskonzept auch hinsichtlich der zu erwartenden Gewerbesteuer? 

Das Konzept der WDL ist eine begrüßenswerte Investition in den Standtort Mülheim an der Ruhr und den FEM. Entsprechende Veranstaltungsformate, die schon in der Vergangenheit in der Luftschiffhalle stattgefunden haben, belegen die Wirtschaftlichkeit des Konzepts. Steuerzahlungen unterliegen dem Steuergeheimnis, das für jede und jeden gilt, sodass ich Spekulationen darüber verbieten. Mittel- und langfristig wird die Initiative der WDL jedoch gewiss zum Vorteil der Stadtfinanzen sein. 

 

  1. Befürworten Sie die Einführung des Düsenflugbetriebes und den Betrieb des Verkehrslandeplatzes über das Jahr 2034 hinaus? 

 

Die Düse wäre, um es deutlich zu sagen, deutlich leiser als der Rote Baron von Air Albatros oder die am FEM startenden und landenden Hubschrauber – mal abgesehen, dass die Düse nicht über dem Areal kreist. 

Der e.SAT z.B. hat von außen die Anmutung eines Jets, ist aber eine Turboprop-Maschine mit zwei im Rumpf liegenden ROTAX-Aggregaten, die über einen E-Motor geboosted werden – ein e-Hybrid also - und leiser als „Theo“. Airbus entwickelt Jets mit Fuelcell-Antrieb, auch kleinere Maschinen. MAGNIX hat vor ein paar Monaten eine herkömmliche Cessna 208 Caravan elektrisch betrieben vorgestellt. 

Will sagen, das klassische Einteilungskonzept und damit auch die Genehmigungsparameter werden in wenigen Jahren von der Technik überholt sein, im Prinzip sind sie es schon heute. Insofern wäre es wenig zukunftsgerecht, die gestellte Frage mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten. 

Wenn es jedoch letztlich darum gehen würde, das Areal im Wesentlichen unversiegelt in seiner klimatologischen Funktion zu erhalten, kann der Weiterbetrieb des FEM als Luftverkehrslandeplatz über 2034 hinaus eine Option sein. 

 

  1. Wie stehen Sie zur zeitlichen Beschränkung des Flugbetriebes, insbesondere des Flugschulbetriebes am Landeplatz Essen/Mülheim zur Herabsetzung des Fluglärms auf ein akzeptables Maß? Welche konkreten Maßnahmen- etwa zur Herabsetzung des 

Hubschrauberverkehrs-würden Sie als künftiger Oberbürgermeister/in zur Reduzierung des Fluglärms konkret in Angriff nehmen? 

Die Betriebsbeschränkungen muss ich Ihnen nicht erläutern, sie sind bekannt und auf der Internetseite der FEM GmbH veröffentlicht. http://www.flughafen-essenmuelheim.de/piloten/allgemeinIch erachte sie für ausreichend. Auf Luftfahrtmessen, wie 

z.B. in Friedrichhafen, werden seit Jahren schon elektrisch angetriebene Schulungsflugzeuge präsentiert. Es bleiben die aerodynamischen Geräusche, allerdings schon mit 80 Meter Abstand ist das Flugzeug im Vorbeiflug nicht mehr zu hören. 

Nach unserer Bewertung finanziert die Mülheimer Bevölkerung ihren eigenen Fluglärm. Jede Flugbewegung wurde 2018 vom Steuerzahler mit ca. 10,70 Euro bezuschusst, d.h. alleine für die gewerblichen Flugschulbewegungen haben 2018 die Steuerzahler ca. 241.890 Euro bezahlt. Halten Sie diese Ausgaben vor dem Hintergrund der Mülheimer Haushaltsmisere für gerechtfertigt? 

Der Flughafen hat eine Betriebsgenehmigung und damit auch eine Betriebspflicht. Soweit die juristischen Fakten. Er ist bis heute ein Zuschussgeschäft, weil bis dato keiner die NeverEnding-Story beendet und ein neues Narrativ geschrieben hat. Eben das will ich tun. Die FEM GmbH muss in absehbarer Zeit eigenwirtschaftlich sein. Das kann sie auch. Dazu wie das gehen kann, habe ich weiter oben schon Ausführungen gemacht. 

 

  1. Wie beurteilen sie die betriebswirtschaftliche Situation der FEM, auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Zukunftsinvestitionen? 

 

Die FEM GmbH weist ein Defizit aus, das ist bekannt. Das kann so nicht bleiben. Das „Gänseblümchen-Konzept“ von Ganser überzeugt mich allerdings auch nicht. Ich bin der festen Überzeugung, dass der FEM eigenwirtschaftlich sein kann. Es muss, vornehmlich im Raum Brunshofstraße, weitere Gewerbeansiedlungen geben, die Urban/Regional Air Mobility-Option muss geprüft werden. Weitere Ideen können/sollen dazu kommen. 

Investitionen sind m.E. keine „unnötigen“ Ausgaben, wenn ein ROI realistisch erwartbar ist. 

Mit der Investition der WDL am Standort ist ein erster, wichtiger Impuls gegeben, der einer positiven Entwicklung des Areals den Weg bereiten kann. 

 

  1. Wie bewerten Sie das Wirtschaftsflächenkonzept des Herrn Dr.Dönnebrink? 

 

Herr Dr. Dönnebrink hat in seiner Funktion als Wirtschaftsförderer die Aufgabe, potenzielle Flächen für eine Ansiedlung von Gewerbe zu identifizieren, da derartige Flächen in Mülheim knapp bemessen sind und gleichzeitig entsprechende Nachfrage von Seiten ansiedlungswilliger Unternehmen besteht. Die von ihm in das Prüfverfahren aufgenommenen Flächen sind dabei nicht nach ideologischen Gesichtspunkten ausgewählt worden, sondern haben die Flächen berücksichtigt, die zunächst zur Verfügung stehen. Insofern ist das mit dem Konzept angestoßene Verfahren zunächst zu begrüßen. Alles weitere bleibt der Entscheidung der politischen Gremien überlassen, die dabei die hörbar artikulierten Belange der Bürgerschaft gewiss nicht ignorieren wird. Allerdings hat die SPD bislang bereits die Flächen Fulerumer Feld, Auberg und Winkhauser Tal wegen mangelnder Übereinstimmung mit dem bislang bekannten Kriterienkatalog ausgeschlossen. 

Unsere Stadt muss hierbei einen zukunftsgerichteten Weg gehen, der innovative 

Unternehmen anzieht und fördert, aber auch Klimaschutzbelange ebenso wie soziale 

Aspekte berücksichtigt. Mein Ziel ist hierbei 5.000 neue Arbeitsplätze und 10 Mio. zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen bis 2030 zu erzielen. Gleichzeitig kann Mülheim an der Ruhr mit einem Stadtentwicklungskonzept „Urbanes Grün“ zur grünsten Stadt Deutschlands werden und Umwelt- sowie Naturschutz als Wirtschaftsmotor betrachten. Hierbei vertrete ich die Cradle to Cradle-Philosophie, die ich gerne persönlich ausführlich erörtere. 

 

  1. Besteht aufgrund der künftigen Bevölkerungsstruktur - lt.IT NRW verringert sich die Zahl der erwerbstätigen Menschen in Mülheim an der Ruhr zwischen 2020 und 2030 um ca.7.300 Personen und bis 2040 um ca.10.650 Personen - überhaupt ein konkreter Bedarf für die ins Auge gefassten Flächen? Wie sehen Sie die Chancen 8000 neue Mitarbeiter angesichts des Fachkräftemangels einzustellen? 

MH schrumpft nicht, sondern wächst. Die IT-NRW-Zahlen schreiben nach den Regeln prognostischer Statistik einen Trend fort, der sich in meiner Wahrnehmung schon längst für die Metropole Ruhr umgekehrt hat. Das zeigen auch Zahlen. Im Übrigen, welche Schlussfolgerung sollte man Ihres Erachtens ziehen, wenn man die IT-NRW-Zahlen als gegeben nähme? Mülheim als Schlafstadt für die Metropole Ruhr? Ich möchte ins Gelingen verliebt sein und Mitstreiter*innen dafür gewinnen. Wenn Mülheim an der Ruhr attraktiv ist,moderne Arbeitsplätze bietet und die CO2-neutrale bzw. klimapositive Stadt wird, dann werden alle die scheinbar „schicksalhaft“ wirkenden Prognosen sich als falsch erweisen. Bitte arbeiten Sie daran mit. 

Im Übrigen hat die Stadt Mülheim mit der Hochschule Ruhr West, den Max-Planck-Instituten und anderen Bildungseinrichtungen im Umfeld sowie einer bewährten Sozialpartnerschaft in Sachen betrieblicher Ausbildung beste Voraussetzungen, qualifizierten Nachwuchs vor Ort auszubilden – und mittels Gewerbeansiedlungen dann perspektivisch auch zu halten. 

 

  1. Wie sehen Sie die Zukunft des Flugplatzes unter den Gesichtspunkten der Kaltluftschneisen des Arten-, Natur- und Klimaschutzes? 

 

Flughäfen – nicht nur der FEM – sind Artenreservoire. Die Kaltluftentstehung ist erwiesen, der Strom erreicht allerdings leider nicht die Innenstadt, sondern stoppt wo einst Rugenberger stand. Gleichwohl ist der Aspekt wichtig. Insofern kann und darf es nicht um großflächige Bebauung und Versiegelung der Flächen gehen. Schauen Sie mal unter https://www.airportpark-berlin-neuhardenberg.de/solarpark/, hier vor allem die Fotos. Das alles kann man mit einem Airport-Gelände machen. Eine randständige Gewerbeentwicklung spricht dem nicht entgegen. Eine vollständige bauliche Überplanung wäre dabei sicherlich nicht im Sinne der Sache. 

 

  1. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Hitzeperioden immer länger werden und die Temperaturen steigen. Wollen Sie die vorhandenen Kaltluftschneisen für das Rumbachtal und die Innenstadt auf dem Flughafengelände mit der Ansiedlung großer Industrie- und Gewerbegebiete zerstören oder wollen Sie sich für deren Erhaltung einsetzen? 

 

Nein. Siehe meine Anmerkungen unter 16 und dort das, was sich hinter dem Link verbirgt. 

  1. Wie sind - Ihrer Meinung nach – diese Naturschutzgesichtspunkte mit dem Wirtschaftsflächenkonzeptes des Herrn Dr. Dönnebrink in Einklang zu bringen? 

 

Die Antwort lautet erneut: Cradle to Cradle. Die Philosophie basiert auf drei Grundgedanken: 

 

  1. Abfall ist NährstoffRessourcen werden in Kreisläufen geführt. Dabei kann zwischen technischen und biologischen Kreisläufen unterschieden werden sowie zwischen Verbrauchs- und Gebrauchsgütern: Verbrauchsgüter sind einer Abnutzung ausgesetzt und

sollten daher für biologische Kreisläufe gestaltet sein. Gebrauchsgüter sind keiner Abnutzung ausgesetzt und können kontinuierlich in technischen Kreisläufen zirkulieren, sodass eine Rückführung gelingt. 

 

  1. Nutzung erneuerbarer Energien | Die Nutzung erneuerbarer Energien entspricht ebenfalls dem Kreislaufgedanken. Es stehen lokal verschiedenste Quellen - Sonne, Wind, Wasser, Erdwärme etc. - zur Verfügung.
  2. Unterstützung von Diversität | Ökosysteme beruhen auf der Vielfalt ihrer Bestandteile und deren Synergien. Vergleichbare positive Effekte sollen durch C2C-Prinzipien erzielt werden, indem kreative und soziale Vielfalt gefördert wird.

Um es auf den Punkt zu bringen: Während der Ansatz von „Nachhaltigkeit“ primär auf die 

Vermeidung von Abfällen setzt, geht die „Cradle to Cradle“ - Philosophie weiter und schafft Müll einfach ab. Ressourcen sollen nicht verfallen, sondern vollwertig im Kreislauf verbleiben. „Nachhaltig“ bedeutet, weniger schlecht zu sein. Wir aber wollen positiv sein! 

 

Wie eine Fläche nach Cradle to Cradle entwickelt werden kann und sogenannte „Zukunftskriterien“ aussehen können, sehen Sie unter: http://www.c2ccentre.com/project/c2c-bizz

 

  1. Sehen Sie die Wohn- und Lebensqualität in Mülheim - die Attraktivität Mülheims begründete sich in der Vergangenheit durch gute und sehr gute Wohnlagen - zukünftig durch Fluglärm und die Zerstörung von Natur- und Erholungsflächen durch die neuen Industrie- und Gewerbegebiete des Wirtschaftsflächenkonzepts gefährdet. 

 

Die Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität in Mülheim hat in früheren Jahrzehnten weit größere Dimension gehabt, als Mülheim Zechenstandort und in weit höheren Maße als heute Standort von Montan- und Schwerindustrie mit entsprechenden Emissionen verschiedenster Art war. Wobei auch damals diese Belastung in der Stadt vergleichsweise ungleich verteilt war - und auch heute immer noch ist. 

So ist – pointiert formuliert – der Fluglärm für die Menschen, die an der Aktienstraße leben, ohne Belang, weil die dortige Belastung buchstäblich vor der eigenen Haustür mindestens ebenbürtig ist – übrigens ohne, dass es deshalb Bestrebungen gäbe, die Verkehrsbelastung auf der Aktienstraße einzuschränken. Gemessen daran nehmen sich die von Ihnen insinuierten Einschränkungen der Wohn- und Lebensqualität vergleichsweise bescheiden aus, zumal auch klar ist, dass die Wohn- und Lebensqualität der Stadt letztlich auch dann leidet, wenn die hier lebenden Menschen vor Ort keine Erwerbsmöglichkeiten mehr vorfinden. 

Ich habe als Kind erlebt, was es bedeutet, wenn Industrieschadstoffe die Menschen krank machen. Ich habe mich bei Greenpeace immer dafür eingesetzt, dass die Gesundheit der Menschen und die Innovationskraft der Unternehmen im Vordergrund stehen. Ich bin froh, dass der blaue Himmel über der Ruhr, wie Willy Brandt ihn versprochen hat, heute Realität ist. 

 

  1. Die Bürger/innen und Wähler/innen wollen wissen, wo Sie stehen und was Sie im Falle ihrer Wahl unternehmen werden, um die Lebenssituation der Mülheimer Bevölkerung zu verbessern? 

Ich empfehle Ihnen die Lektüre unseres Wahlprogramms „Mülheim, die Seele der Metropole Ruhr“, das umfangreichste und konkreteste aller Wahlprogramme von Parteien, die in diesem Jahr zur Wahl stehen. Ein Exemplar hänge ich dieser Email an. Gerne stehe ich für konkrete Nachfragen zur Verfügung. 

  1. Werden Sie Transparenz in der Flughafenfrage schaffen und die von der Verwaltung zurückgehaltenen Gutachten den Bürgern zugänglich machen?

Als Mitglied des Aufsichtsgremiums des FEM sind Sie mit den Details der Materie bestens vertraut und wissen, dass in den Arbeitsprozessen politischer Gremien auch Unterlagen existieren, die schützenswerte Daten von Personen oder Unternehmen enthalten. Ich werde die strengen und notwendigen Vorgaben des Datenschutzes einhalten und gleichzeitig die notwendige Bürgerbeteiligung und Transparenz vorleben.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlprüfsteine zur OB - Wahl

Herr Marc Buchholz CDU 

Fragen des Netzwerkes Mülheimer Bürger gegen Fluglärm e.V. u.a. zur Zukunft des Flughafens Essen/Mülheim an der Ruhr

 

  1. Die Landesregierung beabsichtigt die Starts und Landungen auf dem Düsseldorfer Flughafen deutlich zu erhöhen. 
  2. Wie stehen Sie zur Kapazitätserweiterung?
  3. Welche Möglichkeiten des Lärmschutzes in Bezug auf Flugbewegungen des Flughafen Düsseldorf sind Ihrer Sicht gegeben?

Es handelt sich bekanntlich um eine Frage der Genehmigung eines Antrages des Flughafen-Betreibers Düsseldorf. auf Kapazitätsausweitung, der in der Vor-Corona-Zeit gestellt wurde und auch im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kritisch begleitet wurde. Im Hinblick auf die

zusätzlichen Lärmbelastungen teile ich diese Haltung des Rates der Stadt. Nach den mir vorliegenden Informationen ist dieserAntrag aufgrund stark zurück gehenderFlugbewegungen und einer neuen Wirklichkeit am Flughimmel eher geeignet, nicht weiter verfolgt zu werden. 

 

  1. Wie sehen Sie die Zukunft des Landeplatzes Essen/Mülheim?
  2. Stehen Sie für einen Ausbau des Landeplatzes mit Frachtflugverkehr und Erweiterung des Flugschulbetriebes?
  3. Sehen Sie den Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim als Standort zukünftiger Flugtechnik (Drohnen etc.)? Wie sähe eine solche Entwicklung konkret aus?

Eine Zukunft für den  Flughafen Essen/Mülheim an der Ruhr hängt von den gemein-samen Richtungsentscheidungen der Räte der beiden Gesellschafter Essen und Mülheim an der Ruhr und vom Konsens zumindest der Mülheimer Stadtgesellschaft ab. Wir haben ein von beiden Stadträten beschlossenes Werkstattverfahren, das Anfang 2021 Antworten zur zukünftigen Ausgestaltung des Flughafen-Areals(konzentriert auf nicht-störendes Gewerbe unter Einbeziehung eines zukünftig lärmärmeren Flughafenbetriebes mit Weiterentwicklung zum Forschungs-Flughafen u.a. im Bereich E-Mobility) geben wird. Die Ergebnisse des  Werkstattverfahrens, unterfüttert durch verschiedene Fachgutachten zu den Auswirkungen im Fall der Umsetzung der diskutierten Planungsvarianten, werden bei der Entscheidung der beiden Räte über die zukünftige Nutzung des Flughafen-Areals helfen. 

Dass für die beiden Flughafen-Gesellschafter Essen und Mülheim an der Ruhr die betriebswirtschaftliche bzw. finanzielle Seite nicht außer Acht gelassen werden kann, versteht sich bei diesem jetzigen defizitäre Flughafenbetrieb. 

     

  1. Welche Wirtschaftsbereiche sollen künftig auf der Fläche des Verkehrslandeplatzes angesiedelt werden? 
  2. Schließen Sie Ansiedlung von Logistikbetrieben aus?

Bisher ist für das Flughafengelände maßgeblich der immer noch seit 2009 geltende Bebauungsplan, der nicht-störendes Gewerbe und Logistik ausschließt. Um größt-mögliche Akzeptanz für die Ausweisung von Gewerbeflächen in Raadt und Umge­bung zu erreichen, sollten diese Anforderungen nicht verändert werden. Bezogen auf die Ansiedlung von Zukunftsunternehmen sollte ansonsten kein weiterer Ausschluss erfolgen. 

 

  1. Wie bewerten sie das von der WDL GmbH vorgelegte Wirtschaftskonzept auch hinsichtlich der zu erwartenden Gewerbesteuer?
    Die Diskussion und die Entscheidung über die Verlängerung des Pachtvertrages mit WDL war maßgeblich davon bestimmt, das Luftschiff „Theo“ in Mülheim an der Ruhr zu halten. Die Erwartungen in der Öffentlichkeit sind hoch, dass die von WDL zuge-sagten Investitionen in die Zukunftssicherung ihres Unternehmens-Standortes umge-setzt und eine Perspektive vermittelt werden konnte. 

 

  1. Befürworten Sie die Einführung des Düsenflugbetriebes und den Betrieb des Verkehrslandeplatzes über das Jahr 2034 hinaus?
    Zu a):Die Frage der Einführung des Düsenflugbetriebes stellt sich unter Berücksichtigung der bisherigen Diskussionen m.E. überhaupt nicht.  
    Zu b): Wenn in den nächsten Jahren gemeinsam mit der Stadt Essen nach Abschluss des Werkstattverfahrens „Flughafen-Areal“ und des Matrix-Prüfverfahrens für die ausgesuchten Gewerbe-Potenzialflächen nicht nur des Wirtschaftsflächenkonzeptes von M&B die Entscheidungen für die zukünftige Nutzung des Flughafen-Areals getroffen werden, wird die zeitliche Frage für „nach 2034“ zu klären sein. Ich würde aus perspektivischer und realistischer Sicht dazu raten, zum jetzigen Zeitpunkt diese Frage nicht zu verneinen. Ich kann mir eine solche Nutzung über das Jahr 2034 durchaus vorstellen.

 

  1. Wie stehen Sie zur zeitlichen Beschränkung des Flugbetriebes, insbesondere des Flugschulbetriebes am Landeplatz Essen/Mülheim zur Herabsetzung des Fluglärms auf ein akzeptables Maß? Welche konkreten Maßnahmen- etwa zur Herabsetzung des Hubschrauberverkehrs - würden Sie als künftiger Oberbürger-meister/in zur Reduzierung des Fluglärms konkret in Angriff nehmen?  
    Wie die Netzwerk-Freunde wissen, sind die rechtlichen Möglichkeiten des Oberbür-germeisters bzw. der beteiligten Städte Mülheim an der Ruhr, z.B. den Hubschrau-berverkehr innerhalb der Fluggenehmigungszeiten zu reduzieren, nicht groß.  Etwas Spielraum sehe ich in einer stärkeren Berücksichtigung der ökologischen Kompo-nente bei den Flughafen-Gebühren. 
    Ich würde mich als Oberbürgermeister mit den Flughafen nutzenden Unternehmen und den Flughafen-Anliegern auf  ein Konzept für einen lärmärmeren Flughafen zu verständigen wollen, das m.E. auch Bestandteil in der Fortschreibung des städti-schen Lärmaktionsplanes sein würde. 

     
  2. Nach unserer Bewertung finanziert die Mülheimer Bevölkerung ihren eigenen Fluglärm. Jede Flugbewegung wurde 2018 vom Steuerzahler mit ca. 10,70 Euro bezuschusst, d.h. alleine für die gewerblichen Flugschulbewegungen haben 2018 die Steuerzahler ca. 241.890 Euro bezahlt. Halten Sie diese Ausgaben vor dem Hintergrund der Mülheimer Haushaltsmisere für gerechtfertigt?
  3. Wie beurteilen sie die betriebswirtschaftliche Situation der FEM, auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Zukunftsinvestitionen? 
    Wenn auch der Flughafen Essen/Mülheim als wichtiges und notwendiges Ver-kehrsinfrastrukturprojekt für den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort Mülheim an der Ruhr verstanden und eingeordnet wird und das Ziel eines lärmärmeren Flugbetriebes in den nächsten Jahren erreicht werden kann, wird ein solches Defizit vertretbar sein. Der zu aktualisierende Investitionsbedarf am Flughafen Essen/ Mül-heim an der Ruhr ist bei der Gesamtbeurteilung durch die städtischen Gesellschafter im Blick zu behalten.  Man sollte ergebnisoffen über eine Beteiligung von regional ansässigen Unternehmen an der Flughafengesellschaft und der Mitfinanzierung des Flugbetriebes reden. 

 

  1. (alt 15.) Besteht aufgrund der künftigen Bevölkerungsstruktur - lt.IT NRW verringert sich die Zahl der erwerbstätigen Menschen in Mülheim an der Ruhr zwischen 2020 und 2030 um ca.7.300 Personen und bis 2040 um ca. 10.650 Personen - überhaupt ein konkreter Bedarf für die ins Auge gefassten Flächen? Wie sehen Sie die Chancen, 8.000 neue Mitarbeiter angesichts des Fachkräftemangels einzustellen?

Nicht nur das vorgelegte M&B-Wirtschaftsflächenkonzept vom Oktober 2019 belegt, dass in Mülheim an der Ruhr Bedarf und Nachfrage von ansiedlungswilligen Unter-nehmen gibt. Die Diskussion über den Umfang des Bedarfs an Gewerbeflächen ist mir zu akademisch und wenig hilfreich für die Auflösung des anerkannten Gewerbeflä-chenmangels in Mülheim an der Ruhr. Fakt ist jedenfalls, dass zur Zukunftssiche-rung für den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort schnellstmöglich Gewerbe-flächen ausgewiesen und planungsrechtlich – leider mit längeren Vorlaufzeiten - entsprechend abgesichert werden sollten. Die Entscheidung hierüber trifft der Rat der Stadt .

 

  1. (alt 16.) Wie sehen Sie die Zukunft des Flugplatzes unter den Gesichtspunkten der Kaltluftschneisen des Arten-, Natur- und Klimaschutzes?
  2. (alt: 17.) Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Hitzeperioden immer länger werden und die Temperaturen steigen. Wollen Sie die vorhandenen Kaltluft-schneisen für das Rumbachtal und die Innenstadt auf dem Flughafengelände mit der Ansiedlung großer Industrie- und Gewerbegebiete zerstören oder wollen Sie sich für deren Erhaltung einsetzen?

Auch das laufende Werkstattverfahren zur zukünftigen Nutzung des Flughafen-Areals wird wie das Prüfverfahren zu den Vorschlägen im Wirtschaftsflächen-konzept zum Ergebnis führen, dass nur Potenzialflächen im Flughafen-Areal definiert werden, die alle Klima-, Arten- und Naturschutzbelange berücksichtigen werden. Das sichert im Übrigen schon jetzt die Umweltschutz-Gesetzgebung im Planungsrecht ab.  

 

  1. (alt 14.) Wie bewerten Sie das Wirtschaftsflächenkonzept des Herrn Dr. Dönne-brink?
  2. Wie sind - Ihrer Meinung nach – diese Naturschutzgesichtspunkte mit dem Wirtschaftsflächenkonzeptes des Herrn Dr. Dönnebrink in Einklang zu bringen?
  3. Sehen Sie die Wohn- und Lebensqualität in Mülheim - die Attraktivität Mülheims begründete sich in der Vergangenheit durch gute und sehr gute Wohnlagen - zukünftig durch Fluglärm und die Zerstörung von Natur- und Erholungsflächen durch die neuen Industrie- und Gewerbegebiete des Wirtschaftsflächenkonzepts gefährdet?

Es lag in der Natur der Sache, dass das Konzept in den betroffenen Stadtteilen zu kontroversen Diskussionen führen wird. 
Wie bekannt ist, ist ja dann im Januar 2020 im Rats-Wirtschaftsausschuss das aufwändige Prüfverfahren für den Entwurf des Wirtschaftsflächenkonzeptes der städtischen Wirtschaftsförderung Mülheim & Business eingeleitet worden. Jetzt geht es darum, Ende August/Anfang September d.J. im Wirtschaftsausschuss und im Rat der Stadt einerseits die Ausgestaltung der Prüf-Matrix und andererseits die Prüf-

Flächen zu klären. 

Ich habe dabei mehrfach deutlich gemacht, dass ich insbesondere aufgrund der 
eigentumsrechtlichen Situation (zum Teil weit über 80% im nicht-städtischen Eigen-
tum) und des Ausschlusskriteriums „Natur- und Landschaftsschutzflächen“ es für sinnvoll halte, Flächen wie am Auberg, Bereich Fulerumer Feld, Selbeck und Wink-hausen von vorne herein aus der Prüfliste zu nehmen, da das  Negativergebnis eigentlich schon jetzt vorhersehbar bzw. klar ist. Die CDU-Fraktion folgt meiner Position und wird sich im Wirtschaftsausschuss und im Rat der Stadt dafür einsetzen, diese Flächen aus der Bewertung zu nehmen. Die Prüfung auch der Gewerbe-Poten-zialflächen Flughafen Süd und Nord wird wie das noch bis Anfang 2021 laufende Werkstattverfahren zur zukünftigen Nutzung des Flughafen-Areals die Möglichkeiten aufzeigen, zu dem von mir bereits erwähnten Mix aus Gewerbe- und Frei- und Grün-flächen zu gelangen. Ich bin ziemlich sicher, dass es einen oder mehrere umwelt- und klimaverträgliche Lösungsvorschläge geben wird. 

 

 

Mülheim an der Ruhr, 26.08.2020

Marc Buchholz

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.